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Schloss Bodelschwingh, Dortmund

Bauherr:

Fam. zu Knyphausen

Baudaten:

laufend

Denkmalgerechte Sanierung

Die Instandsetzung und damit einhergehende Sicherung des Bestands des Schloss Bodelschwingh ist auf Grund der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung des Baudenkmals ein öffentliches Interesse.
Das zeigt sich darin, dass die Maßnahmen zu sehr großen Teilen durch Förderprogramme des Bundes (Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“), des Landes NRW (Denkmalförderprogramm) und auch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) finanziert werden. Diese Tatsache bedingt eine enge Abstimmung der Maßnahmen mit den Fördergebern. Neben der Bestandssicherung ist es Auflage und gleichzeitig Förderzweck die Jahrhunderte alte Bausubstanz des Schlosses nach Abschluss der Sanierung regelmäßig in Teilen für eine größere Öffentlichkeit erfahrbar zu machen. Dies erfordert zusätzliche geeignete Maßnahmen, die die Zugänglichkeit zum Schloss für Besucher ermöglichen.
Die Anfang 2019 fertiggestellte Machbarkeitsstudie, die umfangreiche Bestandsaufnahmen/ -untersuchungen und -bewertungen mit Einbeziehung vieler in denkmalpflegerischen Fragen versierter Fachleute unterschiedlicher Fachgebiete umfasste, hat ergeben, dass das Denkmal Schloss Bodelschwingh in seinem Bestand bedroht ist. Fehlstellen und Probleme der Hüllflächen haben zu Durchfeuchtungen mit dauerhaften Schäden an konstruktiven Bauteilen geführt.
Der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz, der das Ziel hat, die bereits über Jahrhunderte bestehenden Konstruktionen auch für die Zukunft zu sichern, ist daher Gegenstand der Sanierung.
In diesem Zuge erfolgt ein denkmalgerechter Ersatz der vorhandenen Dacheindeckung und -dichtung, eine Ertüchtigung der Dachtragwerke durch zimmermannsgerechte Arbeiten an den Holzkonstruktionen zur statischen Sicherung und eine Instandsetzung der Putz- und Natursteinfassade inklusive der Fenster- und Schlagläden. Da, wo Fehlstellen auftreten bzw. zusätzliches Material für die Ertüchtigung der Konstruktionen benötigt wird, werden diese sinnvoll durch ausgewählte, historisch begründete Materialien und Konstruktionen ergänzt und lokal unterstützt. Schadensursachen und Schädigungen an Bauteilen werden behoben.
Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgen immer in enger Abstimmung mit den Denkmalinstitutionen, dem LWL-DLBW und der Denkmalbehörde der Stadt Dortmund.


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